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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 findet in der Vollzeitform gegen Ende der Fachstufe II statt. Die mündliche Prüfung beginnt eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung statt.
In der praxisintegrierten Form findet die schriftliche Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres vor der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 werden nach der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 findet eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung und den Beginn der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1. Die Termine der schriftlichen Prüfung und das Datum des Beginns der mündlichen Prüfung sind den Schülerinnen und Schülern durch die Schulleitung im Anschluss an deren Festlegung bekannt zu geben.