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An der schriftlichen Prüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II, die die Schule ordnungsgemäß besucht und das Fachpraktikum erfolgreich beendet haben, ohne förmliche Meldung und Zulassung teil. Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters stellt das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung fest. Gleichzeitig setzt die Klassenkonferenz die Vornoten in den Prüfungsfächern fest. Auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrkraft berät die Klassenkonferenz in den Prüfungsfächern zunächst eine fiktive Jahresnote für die Fachstufe II. Für die Bildung der Vornote werden die Jahresnote der Fachstufe I und die zweifach gewichtete fiktive Jahresnote der Fachstufe II addiert. Die Summe nach Satz 5 wird gedrittelt. Es ist für jedes Prüfungsfach auf eine Nachkommastelle zu rechnen; es wird nicht gerundet. Auf der Grundlage dieses rechnerischen Ergebnisses wird bis zur Nachkommastelle 0,4 als Vornote die Note gemäß § 11 Absatz 1 erteilt, die zahlenmäßig der Vorkommastelle entspricht, und ab der Nachkommastelle 0,5 als Endnote die Note gemäß § 11 Absatz 1, die der Zahl entspricht, die sich durch Aufrunden auf die nächste Vorkommastelle ergibt. Über die Klassenkonferenz ist schriftlich oder elektronisch eine Niederschrift zu fertigen; die handschriftliche Unterschrift kann auch elektronisch abgegeben werden. Die Klassenkonferenz legt die Prüfungsliste mit den Angaben nach § 28 an.
Die Vornoten sind nach ihrer Festsetzung und Eintragung in die Prüfungsliste den Schülerinnen und Schülern unverzüglich mündlich bekannt zu geben.
Die Vornoten sind nach ihrer Festsetzung und Eintragung in die Prüfungsliste den Schülerinnen und Schülern unverzüglich mündlich bekannt zu geben.
An der schriftlichen Prüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II, die die Schule ordnungsgemäß besucht und das Fachpraktikum erfolgreich…
An der schriftlichen Prüfung nehmen in der Vollzeitform alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II, die die Schule ordnungsgemäß besucht und das…
An den schriftlichen Prüfungen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II ohne förmliche Meldung und…
Die Vornoten sind nach ihrer Festsetzung und Eintragung in die Prüfungslisten zusammen mit der Zulassung zur Prüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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