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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 findet gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. Die mündliche Prüfung beginnt eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung.
Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 findet nach der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und vor der vorläufigen Bekanntgabe von deren Ergebnissen statt.
Die Ergebnisse der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 werden zeitgleich im unmittelbaren Anschluss an die Schlusskonferenz zur Festsetzung der Ergebnisse der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 bekannt gegeben.