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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 an der Berufsfachschule für Kinderpflege bildet den Abschluss des fachtheoretischen Unterrichts an der Schule und der Arbeit im Fachpraktikum in der Kinderpflege. In der Prüfung sollen die in der schulischen Ausbildung vermittelten fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung für die angestrebte berufliche Befähigung nachgewiesen werden. Zugleich dient die Prüfung dem Nachweis der schulischen, fachtheoretischen Voraussetzungen zum Erwerb der mit dem mittleren Bildungsabschluss verbundenen Berechtigungen.