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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 schließt den berufspraktischen Ausbildungsabschnitt im Umfang von mindestens 1.200 Stunden ab. Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der gesamten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beachtung und Anwendung didaktischer Grundsätze und verschiedener Methoden der Praxis in der Kinderpflege umsetzen kann. Zugleich ist das Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 in Verbindung mit dem erfolgreichen Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses, soweit dieser Bildungsabschluss nicht bereits anderweitig erworben wurde.