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Tritt die Gefährdung der Versetzung erst im zweiten Schulhalbjahr der Fachstufe I ein, so erfolgt darüber an die Schülerin oder den Schüler, bei Minderjährigen an die Erziehungsberechtigten, eine gesonderte Mitteilung spätestens zwei Monate vor dem Unterrichtsende vor den Sommerferien. Ist die Schülerin oder der Schüler bereits einmal in der Fachstufe I nicht versetzt worden, wird die Mitteilung durch den Zusatz: „Die Schülerin/Der Schüler muss bei Nichtversetzung die Schule in der Regel verlassen.“ ergänzt.
Tritt eine Gefährdung der Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 im ersten Schulhalbjahr der Fachstufe II ein, so erfolgt hierüber zum Ende des Schulhalbjahres eine schriftliche oder elektronische Mitteilung an die Schülerin oder den Schüler, bei Minderjährigen an die Erziehungsberechtigten. Tritt diese Gefährdung erst im zweiten Schulhalbjahr der Fachstufe II ein, so erfolgt die entsprechende Mitteilung spätestens zwei Monate vor dem ersten Prüfungstag der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1. Ist die Schülerin oder der Schüler bereits einmal zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 nicht zugelassen worden oder hat sie oder er die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 bereits einmal nicht bestanden beziehungsweise gilt ihre oder seine Prüfung als nicht bestanden, wird die Mitteilung durch den Zusatz: „Die Schülerin/Der Schüler muss bei erneuter Nichtzulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 oder bei deren erneutem Nichtbestehen die Schule in der Regel verlassen.“ ergänzt.
Aus dem Fehlen einer Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2 kann ein Recht auf Versetzung, Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 oder auf Verbleib an der Schule nicht hergeleitet werden. 3. Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 a) Allgemeine Bestimmungen
Tritt eine Gefährdung der Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 im ersten Schulhalbjahr der Fachstufe II ein, so erfolgt hierüber zum Ende des…
Tritt eine Gefährdung der Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 im ersten Schulhalbjahr der Fachstufe II ein, so erfolgt hierüber zum Ende des…
Tritt eine Gefährdung der Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 im ersten Schulhalbjahr der Fachstufe II in der Vollzeitform oder im ersten…
Ist die Zulassung einer Schülerin oder eines Schülers zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 in der Fachstufe II gefährdet, muss eine gesonderte schriftliche…
Ist die Versetzung in die Fachstufe II gefährdet (§ 19 Absatz 1 beziehungsweise § 19 Absatz 2), wird die Schülerin oder der Schüler, bei Minderjährigen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.