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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege bildet den Abschluss der unterrichtlichen und heilerziehungspflegerischen Arbeit an dieser Schule. In der Prüfung sollen die in der schulischen Ausbildung vermittelten fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung für die angestrebte berufliche Befähigung nachgewiesen werden. Zugleich dient die Prüfung dem Nachweis der schulischen fachtheoretischen Voraussetzungen zum Erwerb der mit dem mittleren Bildungsabschluss verbundenen Berechtigungen.