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Die Gebühr für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren beträgt 700 Euro. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro. Die Gebühr für die Registrierung der Fortbildungsnachweise und die Überwachung der Fortbildungspflicht der Desinfektorenausbildung beträgt 20 Euro. Die Gebühr für die Prüfung des Ausbildungsstandes nach § 18 Absatz 3 beträgt 150 Euro. Im Übrigen findet das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
für die Anerkennung einer Forschungseinrichtung zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen oder einem entsprechenden Vertrag nach § 18d: 220 Euro,
Die Hochschulen können in ihren Ordnungen festlegen, dass für die Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Prüfungsmodulen Gebühren erhoben werden. Die…
Die Ausbildung wird an Ausbildungsstätten für Desinfektorinnen und Desinfektoren durchgeführt, die staatlich anerkannt sind.
Für die Durchführung von Prüfungen der Teile III und IV der Meisterprüfung werden Gebühren von der jeweiligen Fortbildungseinrichtung erhoben und vereinnahmt.…
NummerGebührentatbestandGebühren in Euro1Aufnahme eines Aufbereitungsstoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und…
Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Die Teilnahmegebühr für die theoretische Ausbildung wird durch die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.