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Bei jeder Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Ausbildungsstätte abgelegt, an der der Lehrgang beendet wurde. Ist dies aus Gründen, die der Prüfling nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so kann sie auch vor dem Prüfungsausschuss einer anderen Ausbildungsstätte abgelegt werden. Über einen entsprechenden Antrag des Prüflings entscheidet das Landesprüfungsamt.
Der Prüfungsausschuss besteht aus
einer vom Landesprüfungsamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten fachlich geeigneten Person als Prüfungsvorsitz,
der Leitung der Ausbildungsstätte,
einer oder einem an der Ausbildungsstätte als Lehrkraft tätigen staatlich geprüften Desinfektorin oder Desinfektor und
einer an der Ausbildungsstätte tätigen ärztlichen Lehrkraft.
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses hat mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Das Landesprüfungsamt bestellt das vorsitzende Mitglied und die Vertretung sowie die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Vertretung auf Vorschlag der Leitung der Ausbildungsstätte. Der Prüfungsvorsitz darf nicht an der Ausbildung der Desinfektorinnen und Desinfektoren beteiligt und bei der Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren beschäftigt sein.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Prüfungsvorsitz oder dessen Vertretung, anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Prüfungsvorsitzes den Ausschlag.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und andere bei der Prüfung anwesende Personen sind zu Beginn der Prüfung vom Prüfungsvorsitz zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuss soll mit Mitgliedern der Prüfungskommission besetzt werden, welche die Kandidatin oder den Kandidaten im letzten Ausbildungshalbjahr im…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer den Vorsitz führenden Person (Vorsitz), je einer Prüferin oder einem Prüfer für jedes Prüfungsfach…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Landesprüfungsamt bestimmt.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Die zuständige Behörde beruft einen Prüfungsausschuss, der aus folgenden Mitgliedern besteht:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.