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Die Ausbildung wird an Ausbildungsstätten für Desinfektorinnen und Desinfektoren durchgeführt, die staatlich anerkannt sind.
Eine Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren ist staatlich anzuerkennen, wenn sie
von einer Biologin, einem Biologen, einer Ärztin, einem Arzt oder einer Leitungskraft mit vergleichbarer fachlicher Qualifikation geleitet wird,
über die erforderliche Anzahl von geeigneten Lehrkräften für den Unterricht nach Anlage 1 verfügt,
je Lehrgang für die praktische Ausbildung nach dem Unterrichtsplan über mindestens 20 Ausbildungsplätze unter Anleitung verfügt,
eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung im Unterrichtsplan und in der Lehrgangsordnung nachweist,
über die für die Ausbildung erforderlichen Räume, Einrichtungen und die sonstigen für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Voraussetzungen und
über einen Kooperationsvertrag mit einem mikrobiologischen Labor verfügt, das humanpathogene Erreger diagnostiziert.
die für die Erteilung des Unterrichts notwendigen Räume und Einrichtungen sowie ausreichende Lehrmittel vorhält und
die Ausbildungsstätte im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsteilnehmenden ausreichendes Lehrpersonal beschäftigt,
einer oder einem an der Ausbildungsstätte als Lehrkraft tätigen staatlich geprüften Desinfektorin oder Desinfektor und
Die Ausbildungsstätten für die theoretisch-praktische Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1, den Abschlusslehrgang nach § 2 Absatz 1…
Vorhandensein der für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichender Lehr- und Lernmittel, die den Auszubildenden kostenlos zur…
Anträge auf Zulassung zu einem Lehrgang sind an die Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren zu richten, bei der die Bewerberin oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.