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Erfüllen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung die an sie während des Ausbildungsganges in körperlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht gestellten Anforderungen nicht oder liegt ein anderer wichtiger Entlassungsgrund vor, so können sie aus dem Ausbildungsverhältnis entlassen werden.
Das Recht zur fristlosen Entlassung aus verhaltensbedingten Gründen bleibt unberührt.
Die Entscheidung über die Entlassung trifft die Bezirksregierung.
Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte ihre oder seine…
In besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde abweichend von Absatz 1 eine Entlassung aussprechen, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine Beamtin auf…
Die Anwärterin oder der Anwärter ist regelmäßig zu entlassen, wenn die Anforderungen in körperlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht nicht erfüllt…
Die Anwärterin oder der Anwärter ist regelmäßig zu entlassen, wenn die Anforderungen in körperlicher, gesundheitlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht…
Die Anwärterin oder der Anwärter ist regelmäßig zu entlassen, wenn die Anforderungen in körperlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht nicht erfüllt…
Wer die gestellten Anforderungen in charakterlicher, geistiger oder körperlicher Hinsicht nicht erfüllt oder fortgesetzt nur mangelhafte oder ungenügende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.