Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
§ 30 APO-FOSKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die in dieser Verordnung verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.