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Schüler, die zum 1. August 2019 die Klassenstufe 11 beziehungsweise zum 1. August 2020 die Klassenstufe 12 der Fachoberschule - Fachbereich Design - wiederholen, setzen den Bildungsgang nach den bisher geltenden Vorschriften fort, sofern sie nicht zu Unterrichtsbeginn des Schuljahres der Wiederholung schriftlich erklären, den Bildungsgang nach den Vorschriften dieser Verordnung in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung fortsetzen zu wollen.
Schüler, die nach Wiederholung der Klassenstufe 11 zum 1. August 2020 in die Klassenstufe 12 der Fachoberschule - Fachbereich Design - eintreten, setzen den Bildungsgang nach den bisher geltenden Vorschriften fort, sofern sie nicht zu Unterrichtsbeginn des Schuljahres der Wiederholung eine schriftliche Erklärung entsprechend Absatz 1 abgeben.