Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
§ 24 FOSchulV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die in dieser Verordnung verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.