Verordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse der Sekundarschule (Sek-VO) Vom 5. Juni 1992
Die in dieser Verordnung verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.
§ 30 Sek-VOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen