Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
§ 9 APO-FS-HGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen