Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine auf Vorschlag des Schulleiters. Sie sind den Schülern durch den Schulleiter alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.
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