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Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Die Prüfungsakten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.