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Ziel der Ausbildung ist es, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung sowie ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vielseitig verwendbar sind. Sie sollen die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen.
Die Ausbildung soll durch praktische Tätigkeit und durch theoretisches fachwissenschaftliches Studium Fachwissen und Kenntnisse der Arbeitstechniken und Methoden vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben im Polizeivollzugsdienst befähigen.
Die Befähigung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wird durch die vorgeschriebene Ausbildung und durch Bestehen der Laufbahnprüfung erworben.