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Ziel der Ausbildung ist es, handlungskompetente Beamtinnen und Beamte in der Fachrichtung Polizei auszubilden und sie zu befähigen, nach ihrer Persönlichkeit, ihren fachtheoretischen und berufspraktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit die Aufgaben ihrer Laufbahn rechtskonform, bürgernah, konfliktmindernd sowie selbständig und eigenverantwortlich zu erfüllen.
Ziel des Studiums ist darüber hinaus das Entwickeln und Vertiefen eines eigenen Führungsverständnisses sowie der Kompetenz, sich eigenständig mit sicherheitsrelevanten wissenschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Ferner soll insbesondere die Fähigkeit zum Erkennen von sicherheitsrelevanten Entwicklungen und zum lösungsorientierten Denken gestärkt werden.
Ziel der Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst ist es, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen polizeilichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, welche die Teilnehmenden befähigen, nach ihrer Persönlichkeit, ihren fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit die Aufgaben in dem jeweiligen Schwerpunkt der Fachrichtung Polizei wahrzunehmen.
§ 6 Absatz 3 wird durch folgenden Absatz 3 ersetzt: „(3) Ziel der Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie…
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Kriminaldienstes des Bundes vermittelt die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die…
Die Ausbildung soll durch praktische Tätigkeit und durch theoretisches fachwissenschaftliches Studium Fachwissen und Kenntnisse der Arbeitstechniken und…
Ziel der Ausbildung ist es, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung, ihren…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihren allgemeinen sowie fachlichen Kenntnissen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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