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Die Ausbildung soll die Entwicklung persönlicher, sozialer und fachlicher Kompetenz und die berufliche Identität wesentlich fördern, die für die polizeiliche Tätigkeit im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung notwendig sind. Die Ausbildung soll durch systematische Anleitung zu methodischem, kritischem und kreativem Denken die Befähigung fördern, komplexe berufliche Aufgaben und Probleme situationsgerecht zu lösen.
Es soll bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten die Bereitschaft gefördert werden, ihre Aufgaben bei unbedingter Treue zur Verfassung und zu rechtsstaatlichen Grundsätzen im Dienst der Allgemeinheit jederzeit unter Beachtung sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu erfüllen. Dabei soll ihnen der Wert eines ausgeprägt bürgerfreundlichen Verhaltens vermittelt werden.