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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Ausbildungsstelle für die Studieneinführungsphase sowie für das berufspraktische und fachwissenschaftliche Studium ist die Fachhochschule für Verwaltung.
Ausbildungsstationen für die Studieneinführungsphase und die berufspraktischen Studienabschnitte sind die von der Fachhochschule für Verwaltung im Einvernehmen mit der Ausbildungsbehörde zu benennenden Polizeidienststellen der Landespolizeidirektion.
Die Zuweisung zu den Ausbildungsstationen obliegt der Ausbildungsstelle.
Vorgesetzte der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sind
während der Studieneinführungsphase die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule für Verwaltung, deren oder dessen bestellte Stellvertretung, die Leitung des Praxisamtes, deren bestellte Stellvertretung, die oder der jeweilige Ausbildungsverantwortliche sowie die jeweilige Praxislehrerin oder der jeweilige Praxislehrer,
während des fachwissenschaftlichen Studiums die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule für Verwaltung, deren oder dessen bestellte Stellvertretung, die Leitung des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst, deren bestellte Stellvertretung sowie die mit der Durchführung der Ausbildung beauftragten Lehrkräfte,
während der berufspraktischen Studienabschnitte die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule für Verwaltung, deren oder dessen bestellte Stellvertretung, die Leitung des Praxisamtes, deren bestellte Stellvertretung, die oder der jeweilige Ausbildungsverantwortliche sowie die jeweilige Praxislehrerin oder der jeweilige Praxislehrer.
Als Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter im Sinne des § 33 Absatz 2 des Saarländischen Disziplinargesetzes gilt für die Dauer der Studieneinführungsphase sowie des fachwissenschaftlichen und berufspraktischen Studiums die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule für Verwaltung oder die bestellte Stellvertretung.