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Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärterinnen und Anwärter praktisch und theoretisch bei Ausbildungsstellen des Landes und gegebenenfalls der Kommunalverwaltung ausgebildet. Die Ausbildungsstelle erstellt auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans (Anlage 1a bis 1c) die Ausbildungspläne. In den Ausbildungsplänen sind, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der Ausbildungsstellen, Beginn und Ende der praktischen Ausbildung und die jeweiligen Ausbildungsinhalte anzugeben. Die Ausbildungspläne sind spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausbildungspläne sind den Anwärterinnen und Anwärtern durch die Ausbildungsbehörde bekannt zu geben.
Die theoretische Ausbildung im Bereich „Allgemeine Ausbildungsinhalte“ findet im Rahmen des Grundstudiums an der Fachhochschule für Verwaltung statt (Anlage 4 Abschnitt A). Die Anmeldung der Anwärterin oder des Anwärters bei der Fachhochschule für Verwaltung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Soweit möglich, sind mehrere Anwärterinnen und Anwärter gemeinsam zu unterrichten.