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Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärterinnen und Anwärter praktisch und fachtheoretisch ausgebildet. Die Ausbildungsstelle erstellt auf Grundlage der Ausbildungsrahmenpläne (Anlagen 1b und 1c) die Ausbildungspläne. In den Ausbildungsplänen sind, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der Ausbildungsstellen, Beginn und Ende der praktischen Ausbildung der jeweiligen Ausbildungsinhalte anzugeben. Die Ausbildungspläne sind spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter zur Genehmigung vorzulegen. Die Bekanntgabe der Ausbildungspläne an die Anwärterinnen und Anwärter erfolgt durch die Ausbildungsbehörde.
Die theoretische Ausbildung über die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts findet an der Saarländischen Verwaltungsschule statt. Die Anmeldung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.