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Ausbildungsbehörden sind:
das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
die Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Vermessungsdienststellen von einer oder einem zum höheren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Geodäsie und Geoinformation befähigten Beamtin oder befähigten Beamten geleitet werden, für ihren Bereich.
Die Ausbildungsbehörden bestellen eine Beamtin oder einen Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Geodäsie und Geoinformation oder des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Vermessung und Geomatik zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter, die oder der die Ausbildung unterstützt und überwacht.