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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Soweit im Geschäftsbereich einer anderen obersten Landesbehörde mit technischen Aufgaben Beamtinnen oder Beamte des mittleren Technischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiete Vermessung und Geomatik eingestellt werden sollen, ist die Ausbildung und Prüfung nach der in § 1 bezeichneten Laufbahn durchzuführen. Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Ausbildung hat im Einvernehmen mit der beteiligten Behörde zu erfolgen.
Die Ausbildungsbehörde führt die Aufsicht über die Ausbildung und weist die Anwärterinnen und Anwärter den einzelnen Ausbildungsstellen zu.
Ausbildungsstellen sind
die ausbildenden Dienststellen für die praktische und fachtheoretische Ausbildung,
die Saarländische Verwaltungsschule für die Vermittlung des Verwaltungsgrundwissens.
Die Ausbildungsbehörde bestellt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter, die oder der die Ausbildung unterstützt und überwacht.