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Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führt die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Ausbildungsstätte liegt, als zuständige Stelle. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Vermessungstechniker, Fachrichtung Bergvermessung, führt die Bezirksregierung Arnsberg.
Der zuständigen Bezirksregierung ist unverzüglich nach Vertragsschluss der Berufsausbildungsvertrag mit dem betrieblichen Ausbildungsplan und gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, vorzulegen.
Zuständig ist der Prüfungsausschuss der Bezirksregierung, in deren Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. Für Prüfungen im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker,…
in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker, Geomatikerin und Geomatiker) in den Fällen der §§ 7,…
für die Berufsqualifikationen in der Geoinformationstechnologie (Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker, Geomatikerin und Geomatiker) die…
Der Antrag gemäß § 8 Absatz 3, § 13 Absatz 3 oder § 15 Absatz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie ist an die zuständige…
Bei Mängeln in der Ausbildung kann sich der Auszubildende an die zuständige Bezirksregierung wenden.
Die Bezirksregierung ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.