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Für die Abnahme der Prüfungen wird bei jeder Bezirksregierung ein Prüfungsausschuss gebildet.
Zuständig ist der Prüfungsausschuss der Bezirksregierung, in deren Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. Für Prüfungen im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker, Fachrichtung Bergvermessung, ist landesweit der Prüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Zur Gewährleistung gleicher Prüfungsanforderungen in den Prüfungsausschüssen wird im Geschäftsbereich des für Vermessungs- und Katasterwesen zuständigen Ministeriums ein Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben errichtet.
Sofern für eine Fachrichtung ein gemeinsamer Prüfungsausschuss nach § 39 Abs. 1 Satz 2 BBiG errichtet wird, ist dieser für die Abnahme der Prüfung zuständig. Es…
Sofern für eine Fachrichtung ein gemeinsamer Prüfungsausschuss nach § 39 Abs. 1 Satz 2 BBiG errichtet wird, ist dieser für die Abnahme der Prüfung zuständig. Es…
Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses obliegt der zuständigen Bezirksregierung. Die Geschäftsführung des Ausschusses für gemeinsame Prüfungsaufgaben wird…
Ist für eine Fachrichtung ein gemeinsamer Prüfungsausschuss mehrerer zuständiger Stellen errichtet worden, ist dieser für die Abnahme der Prüfung zuständig. Es…
Aus den von den Prüfungsausschüssen unterbreiteten Vorschlägen für das Prüfungsstück gemäß § 7 Absatz 5 Nummer 2 der Verordnung über die Berufsausbildung in der…
Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.