Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Abschlusszeugnis wird eine Bescheinigung ausgestellt, aus der hervorgeht, dass der Inhaber/die Inhaberin als Elektrofachkraft im Rahmen seiner/ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie aufgrund seiner/ihrer Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm/ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Bescheinigung trägt das Datum des Abschlusszeugnisses, ist vom Schulleiter/von der Schulleiterin zu unterzeichnen und wird mit dem Siegel der Schule versehen.