Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis (Anlage 4) und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Technischer Systeminformatiker (HBFS)/Staatlich geprüfte Technische Systeminformatikerin (HBFS)“ zu führen. Hierüber wird von der Schulaufsichtsbehörde[4] eine Urkunde (Anlage 5) ausgestellt.
Das Abschlusszeugnis ist von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter/der Schulleiterin und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde[4] und der Schule zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Die Note der Hausarbeit und die Note der Oberstufe im Fach CAE-Elektrotechnik und/oder CAD-Maschinenbau werden im Abschlusszeugnis ausgewiesen. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend.
Wer die Prüfung als Schulfremder/Schulfremde abgelegt hat, erhält im Abschlusszeugnis einen darauf bezogenen Vermerk.