Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis (Anlage 4) und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Wirtschaftsinformatiker (HBFS)/Staatlich geprüfte Wirtschaftsinformatikerin (HBFS)“ zu führen. Hierüber wird von der Schulaufsichtsbehörde eine Urkunde (Anlage 5) ausgestellt.
Das Abschlusszeugnis ist von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter und dem Klassenlehrer zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde und der Schule zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Die Note der Hausarbeit und die Note der Oberstufe in den Fächern, die nicht Prüfungsfächer sind (§ 19), werden im Abschlusszeugnis ausgewiesen. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend.
Wer die Prüfung als Schulfremder abgelegt hat, erhält im Abschlusszeugnis einen darauf bezogenen Vermerk.