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Wer das qualifizierte Abschlussgespräch mit der Bewertung „erfolgreich“ absolviert hat, erhält die Zuerkennung der Berufsqualifikation. Sie wird in Form einer Urkunde (Anlage 5) durch die Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen.
Die Noten der Erfahrungsberichte werden in einem die Urkunde nach Anlage 5 ergänzenden Zeugnis (Anlage 6) ausgewiesen. Das Zeugnis, das von dem Schulleiter/der Schulleiterin zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Schule zu versehen ist, ist nur in Verbindung mit der Urkunde über die Zuerkennung der Berufsqualifikation gültig. Ausfertigungsdatum ist das Datum der Urkunde. Abschnitt V Schlussvorschriften