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Nach bestandener Prüfung, dem Abschluss des fremdsprachlichen Berufspraktikums (§ 4) und erfolgreicher Durchführung eines qualifizierten Abschlussgesprächs an der Höheren Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS)/Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS)“ zuerkannt (Zuerkennung der Berufsqualifikation).
Die Zuerkennung ist bis zu einem vom Schulleiter/von der Schulleiterin jeweils festzusetzenden Termin bei der Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
die Nachweise über das ordnungsgemäß durchgeführte fremdsprachliche Berufspraktikum durch Zeugnisse der Praktikumsbetriebe,
das über die berufspraktische Ausbildung geführte Berichtsheft.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin prüft den Antrag auf Zuerkennung der Berufsqualifikation und veranlasst gegebenenfalls die Vervollständigung der erforderlichen Nachweise. Sodann lädt er/sie den Bewerber/die Bewerberin, der/die die Nachweise nach Absatz 2 erbracht hat, zu einem qualifizierten Abschlussgespräch ein, das in der Regel gegen Ende des Schuljahres stattfindet.
Das Abschlussgespräch mit dem Bewerber/der Bewerberin wird vom Schulleiter/von der Schulleiterin und mindestens zwei Fachlehrkräften der Schule geführt. Es erstreckt sich auf Verlauf und Inhalt des fremdsprachlichen Berufspraktikums, wobei insbesondere das Berichtsheft des Bewerbers/der Bewerberin zugrunde zu legen ist. Die Dauer des Abschlussgesprächs beträgt in der Regel 20 Minuten.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin und die Fachlehrkräfte legen einvernehmlich fest, ob das Abschlussgespräch als „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“ zu bewerten ist. Stimmen sie in der Bewertung nicht überein, entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. § 32 Abs. 5 und 6 findet entsprechende Anwendung.
Im Fall eines als „nicht erfolgreich“ bewerteten Abschlussgesprächs bestimmt der Schulleiter/die Schulleiterin, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt das Abschlussgespräch wiederholt werden kann.