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Nach bestandener Prüfung, dem Abschluss des einjährigen Berufspraktikums in Verbindung mit den mindestens mit „ausreichend“ bewerteten Erfahrungsberichten (§ 5) und erfolgreicher Durchführung eines qualifizierten Abschlussgesprächs an der Höheren Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Assistent für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe (HBFS)/Staatlich geprüfte Assistentin für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe (HBFS)“ zuerkannt (Zuerkennung der Berufsqualifikation).
Die Zuerkennung ist bis zu einem vom Schulleiter/von der Schulleiterin jeweils festzusetzenden Termin bei der Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind die Zeugnisse der Praktikumsbetriebe als Nachweis über das ordnungsgemäß durchgeführte einjährige Berufspraktikum beizufügen.
Die vom Bewerber/von der Bewerberin nach § 5 Abs. 5 vorgelegten Erfahrungsberichte werden jeweils von einer durch den Schulleiter/die Schulleiterin zu bestimmenden Fachlehrkraft der Schule beurteilt und mit einer Note gemäß § 11 Abs. 1 und 2 bewertet. Bei einer nicht mindestens „ausreichend“ lautenden Bewertung bestimmt der Schulleiter/die Schulleiterin eine weitere Fachlehrkraft, die den betreffenden Erfahrungsbericht beurteilt und bewertet. Weichen die Noten der beiden Fachlehrkräfte voneinander ab, so setzt der Schulleiter/die Schulleiterin im Benehmen mit ihnen die Note für den Erfahrungsbericht fest. Er/Sie kann weitere Fachlehrkräfte hinzuziehen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin prüft den Antrag auf Zuerkennung der Berufsqualifikation und veranlasst gegebenenfalls die Vervollständigung der erforderlichen Nachweise. Sodann lädt er/sie den Bewerber/die Bewerberin, sofern dessen/deren Erfahrungsberichte jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden, zu einem qualifizierten Abschlussgespräch ein. Eine Nichtzulassung zum Abschlussgespräch teilt der Schulleiter/die Schulleiterin unter Angabe der Gründe schriftlich mit.
Das Abschlussgespräch mit dem Bewerber/der Bewerberin wird vom Schulleiter/von der Schulleiterin und mindestens zwei Fachlehrkräften der Schule geführt. Es erstreckt sich auf Verlauf und Inhalt des einjährigen Berufspraktikums, wobei insbesondere die Erfahrungsberichte des Bewerbers/der Bewerberin zugrunde zu legen sind. Die Dauer des Abschlussgesprächs beträgt in der Regel 20 Minuten.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin und die Fachlehrkräfte legen einvernehmlich fest, ob das Abschlussgespräch als „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“ zu bewerten ist. Stimmen sie in der Bewertung nicht überein, entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. § 33 Abs. 5 und 6 findet entsprechende Anwendung.
Im Fall eines als „nicht erfolgreich“ bewerteten Abschlussgesprächs bestimmt der Schulleiter/die Schulleiterin, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt das Abschlussgespräch wiederholt werden kann.