Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
In eine Höhere Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erworben hat.
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