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In eine Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den Abschluss der Höheren Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife) erworben hat und im Rahmen seiner bisherigen schulischen Ausbildung mindestens jeweils zwei Jahre in den Fremdsprachen Englisch und Französisch unterrichtet wurde. Wer die letztgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, kann zum Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse an einem Feststellungsverfahren teilnehmen, das aus einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung besteht.