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Nach Abschluss des Berufspraktikums findet an der Höheren Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Rahmen des Verfahrens der Zuerkennung der Berufsqualifikation (§ 41) auf der Grundlage der vorgelegten Erfahrungsberichte ein qualifiziertes Abschlussgespräch über die berufspraktische Ausbildung statt. b) Aufnahme