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In eine Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist:
den Hauptschulabschluss
den Abschluss der Berufsschule,
den Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten gastgewerblichen oder sonstigen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf,
eine nach Abschluss der Berufsausbildung abgeleistete einschlägige Berufstätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe von mindestens
zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit dreijähriger Regelausbildungsdauer
drei Jahren bei einer Berufsausbildung mit zweijähriger Regelausbildungsdauer.
Die in Absatz 1 Nr. 3 und 4 genannten Voraussetzungen können durch eine einschlägige Berufstätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe von mindestens sechs Jahren ersetzt werden.