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Die Prüfungskommission stellt in der Schlusskonferenz auf Grund der Endnoten und der Hausarbeitsnote fest, ob die Abschlussprüfung bestanden oder nicht bestanden ist.
Die Prüfung ist bestanden, In allen anderen Fällen ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfung ist überdies dann nicht bestanden, wenn die Note der Hausarbeit „ungenügend“ lautet; ein Ausgleich ist nicht möglich.
wenn die Endnote in allen Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ ist,
wenn die Endnote „mangelhaft“ in höchstens einem Prüfungsfach durch mindestens die Endnote „befriedigend“ in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen wird.
Über die Schlusskonferenz ist ein schriftliches oder elektronisches Protokoll zu fertigen. Das Protokoll und die Prüfungslisten (§ 21) werden von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet und mit dem Siegel der Schule versehen. Die handschriftliche Unterschrift und das Siegel der Schule können auch elektronisch abgegeben werden.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission gibt den Prüflingen am Tag der Schlusskonferenz das Ergebnis der Abschlussprüfung bekannt.