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In eine Höhere Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik kann auch aufgenommen werden, wer - ohne die Aufnahmevoraussetzungen nach § 6 zu erfüllen - eine besondere Qualifikation durch berufliche Bildung, Berufstätigkeit und Weiterbildung erworben und vertieft hat.
Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen:
erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf [2] in Verbindung mit einer darauf folgenden mindestens vierjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in dem erlernten oder in einem verwandten Beruf,
Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung durch einen erfolgreichen Abschluss in der beruflichen Weiterbildung auf dem einschlägigen Gebiet,
erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsgespräch, das von einer Fachkommission der Schule geführt wird.
Über die Aufnahme von Bewerbern im Sinne des Absatzes 1 entscheidet auf deren Antrag eine Fachkommission, die an der Schule im Fall einer Bewerbung unter Vorsitz des Schulleiters einzurichten ist. Sie besteht neben dem Schulleiter aus mindestens zwei von ihm zu berufenden Fachlehrkräften sowie aus insgesamt zwei Vertretern aus dem Bereich von Arbeitskammer, Handwerkskammer und/oder Industrie- und Handelskammer, die von den Kammern im gegenseitigen Einvernehmen nach Gesichtspunkten fachlicher Zuständigkeit bestimmt werden. Soweit die Kammern keinen Vertreter benennen, beruft der Schulleiter zwei Fachvertreter aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Fachkommission prüft die Voraussetzungen nach Absatz 2 Nrn. 1 und 2 und entscheidet insbesondere über die Anerkennung erfolgreich abgeschlossener Weiterbildungsmaßnahmen. Sie führt mit dem Bewerber ein Eignungsgespräch, das in der Regel 60 Minuten und nicht länger als 90 Minuten dauert. Durch das Eignungsgespräch soll festgestellt werden, ob der Bewerber die erforderliche Vorbildung und Eignung besitzt, um die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufnehmen zu können. Das Eignungsgespräch umfasst die allgemeinen und fachlichen Grundlagen der angestrebten Ausbildung. Die berufsbezogenen Erfahrungen und Fähigkeiten des Bewerbers sollen besondere Berücksichtigung finden.
Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt die Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschriften. c) Schulzeugnisse