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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Anlage 1 Verwaltungsabkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Laufbahn des höheren Forstdienstes Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz und dem Saarland, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft wird Folgendes vereinbart: