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Die große Staatsprüfung wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Forstdienst beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Verwaltungsabkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Laufbahn des höheren Forstdienstes zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom 27. April 1979 - Anlage 1 - sowie den §§ 15 bis 31a der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes vom 17. Mai 1991 (GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 155), in ihrer jeweils geltenden Fassung - Anlage 2 - abgelegt. Abschnitt IV Schlussbestimmung