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Die Laufbahnprüfung soll so rechtzeitig abgenommen werden, daß die in § 5 Abs. 2 und 3 vorgesehene Dauer des Vorbereitungsdienstes nicht überschritten wird. Mit ihr ist festzustellen, ob die oder der in der Ausbildung Befindliche das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht hat.
Das für Forsten zuständige Ministerium bildet zur Durchführung der Laufbahnprüfung für jede Laufbahn einen Prüfungsausschuß, der für den gehobenen Forstdienst die Bezeichnung ,,Prüfungsausschuß für den gehobenen Forstdienst im Lande Nordrhein-Westfalen" und für den höheren Forstdienst die Bezeichnung ,,Prüfungsausschuß für den höheren Forstdienst im Lande Nordrhein-Westfalen" führt. Für die einzelnen Prüfungsteile können aus der Mitte des Prüfungsausschusses Prüfungskommissionen gebildet sowie vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Fachprüfer hinzugezogen werden.
Das für Forsten zuständige Ministerium wird zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses mit anderen Bundesländern ermächtigt. In der Verwaltungsvereinbarung sind insbesondere zu regeln:
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
Kostentragung,
Anerkennung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes im Lande NRW.
Die Prüfung besteht aus den schriftlichen Aufsichtsarbeiten, der Prüfung im Walde und der mündlichen Prüfung.
Die Laufbahnprüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt; für die schriftliche und mündliche Prüfung können gesonderte Prüfungskommissionen eingerichtet…
Die Laufbahnprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes…
Für die Einzelheiten der Prüfung, insbesondere die Prüfungsgebiete und Prüfungsleistungen, den Prüfungsausschuss, das Prüfungsverfahren und die Bewertung gelten…
Zur Abnahme der archivarischen Staatsprüfung, die gleichzeitig Laufbahnprüfung ist, setzt auf Vorschlag des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen…
Nach Ende der Ausbildung ist eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen…
einer Person mit der Befähigung für eine im Forstdienst geforderte Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 als Vorsitzende oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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