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Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, des Justizdienstes können sich unter den Voraussetzungen des § 18 Absatz 3 und 4 der Laufbahnverordnung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes qualifizieren. § 34 Absatz 2 gilt entsprechend.
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes können nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 in Verbindung mit…
wer die Voraussetzungen des § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Laufbahnverordnung vom 21. Juni 2016 (GV. NRW. S. 461) in der jeweils geltenden Fassung…
Beamtinnen und Beamte in der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt des Verwaltungsdienstes, des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des…
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes besitzt, wer den Vorbereitungsdienst abgeleistet und die Prüfung für die…
Die Einstellungsbehörde kann Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes unter den…
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den Justizdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, oder für den nichttechnischen Verwaltungsdienst der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.