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Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Fachlehrgang von sechs Monaten.
Nach der schriftlichen Prüfung kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts den Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern im Rahmen des Ausbildungsziels die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes übertragen (Dienstleistungsauftrag). Die ausreichende Vorbereitung auf die mündliche Prüfung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Nach der schriftlichen Prüfung kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen des Ausbildungsziels die…
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können Zeiten einer vorhergehenden Beschäftigung mit Aufgaben der Laufbahngruppe 1,…
fünf Monate fachpraktische Einweisung in die Aufgaben der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes.
Nach der schriftlichen Prüfung kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts den Beamtinnen und Beamten, deren Wissen und Leistungsstand dies…
sechs Monate fachtheoretische Ausbildung.
Abweichend von Absatz 2 dauert im Fall der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach Abschnitt 3 der weitere Vorbereitungsdienst bis zum Ende des auf die nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.