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Für die Staatsprüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Die Mitglieder dieses Prüfungsausschusses werden von der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörde für die Dauer von vier Jahren bestellt. Die Bestellung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus: Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Für den stellvertretenden Vorsitz ist eine staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder ein staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, für die weiteren Prüfungsausschussmitglieder sind in der Kontrolle tätige staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen oder Lebensmittelchemiker zu bestellen.
einer staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder einem staatlich geprüften Lebensmittelchemiker aus dem öffentlichen Dienst als Vorsitz und
weiteren Prüfungsausschussmitgliedern: für die Fächer der Staatsprüfung in der amtlichen Kontrolle von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Weingesetzes und des Tabakerzeugnisgesetzes tätigen staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen oder staatlich geprüften Lebensmittelchemikern. Als Prüfende können auch in der Praxis oder Ausbildung erfahrene Personen bestellt werden, sofern diese selbst die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für die Staatsprüfung kann je nach Prüfungsthema wechseln. Der Prüfungsausschuss ist mit dem vorsitzenden Mitglied und einem weiteren Mitglied beschlussfähig.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
trägt dafür Sorge, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden;
bestimmt in Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Prüferinnen und Prüfer, welche die Aufsichtsarbeiten und die praktischen Prüfungen stellen und bewerten;
bestimmt die in der mündlichen Prüfung protokollierende Person;
trifft alle Entscheidungen, soweit durch diese Verordnung nichts Abweichendes bestimmt wird.
Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde übt die Aufsicht über den Prüfungsausschuss aus.
Die praktischen Prüfungen und die Aufsichtsarbeiten sowie die mündliche Prüfung der Staatsprüfung sollen, soweit nicht ausbildungsbegleitend, in der Regel im zwölften Monat der berufspraktischen Ausbildung stattfinden.