Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (APO m. D.) Vom 28. Juni 1982
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Beamten und Beamtinnen des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
§ 1 APO m. D.Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen