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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst Nachwuchskräfte auszubilden, die nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie nach ihrer Gesamtpersönlichkeit in ihrer Laufbahn vielseitig verwendbar sind.
Die Ausbildung soll erreichen, sowohl das auf der Fachhochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und es gegebenenfalls zu ergänzen, als auch umfassende Kenntnisse, insbesondere in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung und Betrieb, zu vermitteln. Dabei sind Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Über das reine Fachwissen hinaus soll das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Fragen gefördert werden.
Der Vorbereitungsdienst unterscheidet sich nach den Fachrichtungen und nach den Fachgebieten Hochbau, Maschinen- und Elektrotechnik, Bauingenieurwesen Fachgebiet: Straßen- und Brückenbau, Städtischer Tiefbau, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung, allgem. Umweltschutz, Städtebau und Bauordnungswesen, Naturschutz und Landschaftspflege.