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Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter praktisch und theoretisch ausgebildet. Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte und -teilabschnitte. Anzahl, Dauer und Inhalt ergeben sich aus Anlage 1a bis 1f. Die Ausbildung wird durch die Dienststellen, denen der Anwärter durch die Ausbildungsbehörde zur Ausbildung zugewiesen wird, durchgeführt (Ausbildungsstelle). Der Leiter der Ausbildungsstelle hat die Befugnisse eines Vorgesetzten.
Die Ausbildungsbehörde stellt im Einvernehmen mit der Einstellungsbehörde vor Beginn der Ausbildung einen Zeitplan auf. Eine Ausfertigung des Zeitplans wird dem Anwärter ausgehändigt; eine weitere Ausfertigung erhält die Einstellungsbehörde. Die Ausbildungsbehörde kann im Einzelfall die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte und -teilabschnitte sowie der Ausbildungsstellen ändern, wenn dies im Interesse einer guten Ausbildung liegt.
Einem späteren Ausbildungsabschnitt darf der Anwärter erst überwiesen werden, wenn er das Ziel des früheren Abschnitts erreicht hat.