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Ziel der Ausbildung ist es, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung, ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die dem mittleren Polizeivollzugsdienst übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die Ausbildung soll die Entwicklung persönlicher Kompetenz, sozialer Kompetenz und beruflicher Identität wesentlich fördern, die für die polizeiliche Tätigkeit in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat notwendig sind.